Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend
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Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend