(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung der Kosten werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt. Die
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(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung der Kosten werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt. Die