Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi und W I. Die Tarifvertragsparteien müssen bei der Vereinbarung von Tarifnormen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
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Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi und W I. Die Tarifvertragsparteien müssen bei der Vereinbarung von Tarifnormen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)