Türkei übermittelt Finanzdaten – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen

Türkei übermittelt Finanzdaten – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen

T?rkei ?bermittelt Finanzdaten – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung pr?fen

Der automatische Austausch von Finanzdaten soll den Staaten helfen, grenz?berschreitende Steuerhinterziehung zu bek?mpfen. Auch die T?rkei ?bermittelt nun Daten an den deutschen Fiskus.

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein scharfes Schwert im Kampf gegen grenz?berschreitende Steuerhinterziehung. Mehr als 100 Staaten nehmen an dem Abkommen teil und liefern sich gegenseitig Finanzdaten ihrer steuerpflichtigen B?rger, die Auslandskonen unterhalten. Mit dabei sind z.B. auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz. Nach einigen Hin und her ?bermittelt nun auch die T?rkei Daten an die deutschen Steuerbeh?rden. Unversteuerte Eink?nfte auf Konten in der T?rkei bleiben dem deutschen Fiskus somit nicht l?nger verborgen.

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Eink?nfte aus Auslandskonten, beispielsweise in der T?rkei, nicht angibt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Es besteht aber immer noch die M?glichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, erkl?rt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanw?lte.

Finanzdaten von in Deutschland lebenden Personen mit einem Konto in der T?rkei sollten bereits Ende 2020 zum ersten Mal von der T?rkei ?bermittelt werden. Nachdem es zu Verz?gerungen gekommen war, sollen die Daten jetzt seit dem 1. Juni 2021 flie?en. Pr?sident Erdogan hat ein entsprechendes Dekret unterschrieben.

Beim Automatischen Informationsaustausch werden neben Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontonummer und Steueridentifikationsnummer auch Kontostand und Einnahmen aus Kapitalertr?gen ?bermittelt. Unversteuerte Kapitaleink?nfte auf Auslandskonten k?nnen so nicht l?nger vor den Steuerbeh?rden verborgen werden. Einen Ausweg kann die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bieten.

Die Selbstanzeige muss allerdings vollst?ndig sein und rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung durch die Beh?rden entdeckt wird. Betroffene sollten daher nicht mehr lange warten, wenn sie die M?glichkeit der Selbstanzeige nutzen wollen. Zudem muss die Selbstanzeige vollst?ndig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler k?nnen dazu f?hren, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Dann kann sie sich jedoch ?hnlich wie ein Gest?ndnis immer noch strafmildernd auswirken.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanw?lte wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und k?nnen sie so gestalten, dass sie strafbefreiend wirkt.

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