Weihnachtsfeiern: Umsatzsteuerliche Fallstricke

Weihnachtsfeiern: Umsatzsteuerliche Fallstricke

Weihnachtsfeiern sind ein beliebter Anlass, um das Betriebsklima zu st?rken und die Mitarbeiter zu motivieren. Doch bei der steuerlichen Behandlung von Weihnachtsfeiern lauern einige Fallstricke.

Lohnsteuerliche Behandlung

Lohnsteuerlich sind Weihnachtsfeiern grunds?tzlich steuerfrei, wenn sie im Rahmen einer Betriebsveranstaltung stattfinden. Die Kosten f?r eine Betriebsveranstaltung d?rfen dabei pro Arbeitnehmer und Veranstaltung 110 Euro (ab 2024: 150 Euro) nicht ?bersteigen. Bei der Berechnung der Kosten sind alle Aufwendungen zu ber?cksichtigen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, z. B. Speisen, Getr?nke, Raummiete, Fahrtkosten, Geschenke.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Umsatzsteuerlich gelten Weihnachtsfeiern als unentgeltliche Wertabgaben. Diese sind im Inland steuerbar, wenn sie ?berwiegend durch das private Interesse des Arbeitnehmers veranlasst sind.

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen im “?blichen” Rahmen bis zu einer H?he von 110 Euro einschlie?lich Umsatzsteuer je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung bei bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr der Fall anzunehmen sind.

Mit Urteil vom 10.05.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Auffassung best?tigt. Der BFH hat den Betrag von 110 Euro aus umsatzsteuerlicher Sicht als eine Freigrenze behandelt.

Folgen der umsatzsteuerlichen Behandlung

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Weihnachtsfeiern hat folgende Folgen:

Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung ausschlie?lich und unmittelbar f?r unentgeltliche Wertabgaben i. S. des ? 3 Abs. 9a UStG zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Unternehmer muss eine gleichgestellte sonstige Leistung i. S. des ? 3 Abs. 9a UStG umsatzversteuern, obwohl kein Vorsteuerabzug besteht.

Praxistipps
Um Umsatzsteuerrisiken zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Tipps beachten:

Die Kosten f?r Weihnachtsfeiern sollten die Freigrenze von 110 Euro (ab 2024: 150 Euro) je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht ?bersteigen.

Unternehmen sollten bereits bei Leistungsbezug genau dokumentieren, ob die bezogene Leistung ausschlie?lich und unmittelbar f?r unentgeltliche Wertabgaben verwendet wird.

Unternehmen sollten Weihnachtsfeiern als Betriebsveranstaltungen deklarieren.

Fazit

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Weihnachtsfeiern ist komplex und birgt einige Fallstricke. Unternehmen sollten sich daher fr?hzeitig ?ber die steuerlichen Auswirkungen von Weihnachtsfeiern informieren, um unliebsame ?berraschungen zu vermeiden.

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