Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Steuerzinsen?

Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Steuerzinsen?

Zinsen gibt es f?r Sparer seit der Finanzkrise kaum mehr. Beim Finanzamt war das bisher anders. Hier wurden noch ?ppige sechs Prozent p.a. gezahlt und einkassiert. Damit ist Schluss. Dieser ?berh?hte Zinssatz l?sst sich nicht mehr rechtfertigen, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Infolgedessen m?ssen alle noch nicht bestandskr?ftigen Steuerbescheide ab dem Jahr 2019 von den Finanz?mtern nachkorrigiert werden. Allerdings steht der neue Zinssatz noch nicht fest und l?sst auf sich warten. Wer bei seiner Nachzahlung den Vollzug aussetzen lie?, muss sich nun auf die Nachzahlung der Zinsen bis Dezember 2018 gefasst machen. Zinsen ab 2019 bleiben weiter ausgesetzt. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das seit Ende September abrufbar ist, regelt die Umsetzung des Gerichtsurteils f?r die Finanz?mter.

Warum werden ?berhaupt Steuerzinsen f?llig?

Die Verzinsung ist f?r den Zeitraum zwischen der Entstehung der Steuer und ihrer Festsetzung vorgesehen. Sie betrifft die Einkommen-, Gewerbe-, K?rperschaft-, Umsatz- und Verm?genssteuer. Die Einkommensteuerschuld beispielsweise entsteht mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres, obwohl monatliche Vorauszahlungen geleistet werden. Die endg?ltige Festsetzung durch das Finanzamt erfolgt jedoch sp?ter, nach Abgabe der Steuererkl?rung. Liegen mehr als 15 Monate dazwischen, beginnt der Zinslauf f?r die Wartezeit auf das Geld. Der Grund f?r die lange Wartezeit spielt dabei keine Rolle.

Die Zinsen haben die Funktion, entgangene Gewinne am Kapitalmarkt auszugleichen, die in der Wartezeit auf die Steuerfestsetzung mit dem Geld h?tten erzielt werden k?nnen. Mit Strafzinsen hat das nichts zu tun. Als Zinssatz wurde von den Finanz?mtern bislang 0,5 Prozent f?r jeden vollen Monat zugrunde gelegt. Das entspricht ganzen sechs Prozent im Jahr. Dieser Zinssatz stammt aus dem Jahr 1961. Er ist in der Abgabenordnung hinterlegt. Doch in dieser H?he ist am Kapitalmarkt schon lange nichts mehr zu erzielen. Diese sechs Prozent sind seit langem realit?tsfern.

Was besagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht erkl?rte den Zinssatz angesichts der lange anhaltenden Niedrigzinsperiode f?r ?berh?ht und ab 2014 als nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Dennoch ordneten die Karlsruher Richter keine r?ckwirkende Zinskorrektur f?r die Jahre 2014 bis 2018 an. Dies ist dem damit verbundenen enormen b?rokratischen Arbeitsaufwand geschuldet. Der neue Zinssatz ist erstmalig ab dem 01.01.2019 f?r Steuernachzahlungen und -erstattungen r?ckwirkend anzuwenden.

Wie hoch wird der neue Zinssatz sein?

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat dem Gesetzgeber keinen neuen Zinssatz vorgegeben. Dies ist Aufgabe der k?nftigen Bundesregierung. Daher wurde das Bundesfinanzministerium verpflichtet, bis Ende Juli 2022 den Zinssatz verfassungsgem?? neu festzulegen.

Wie geht es f?r die Steuerzahler weiter?

Auf inzwischen bestandskr?ftige Bescheide wirkt sich der neue Zinssatz nicht mehr aus. Hier ist also nichts zu erwarten. Viele Steuerbescheide aus den vergangenen Jahren sind aber noch offen. Zum einen, weil viele Steuerzahler fristgerecht Einspruch gegen den Zinssatz erhoben haben, zum anderen, weil die Finanzbeh?rden aufgrund der laufenden Verfahren seit Mai 2019 die Zinsen mit einem Vorl?ufigkeitsvermerk versehen haben.

Offene Steuerbescheide, die Zinsen ab 2019 erhalten, werden nachtr?glich abge?ndert, sobald der neue Zinssatz feststeht. Bis dahin werden sie liegen gelassen. Beantragte Aussetzungen der Zinsvollziehung bleiben so lange bestehen, bis der neue Zinssatz feststeht. Aussetzungszinsen entstehen dabei ausnahmsweise nicht. Wird eine Steuererkl?rung f?r das Jahr 2019 oder fr?her erst jetzt eingereicht, wird die Festsetzung von Zinsen sowohl f?r den Erstattungs- als auch Nachzahlungsfall erstmal ausgesetzt. Sie wird ebenfalls nachgeholt, wenn der neue Zinssatz steht.

Get?tigte Einspr?che gegen den Zinssatz f?r die Steuerjahre 2014 bis einschlie?lich 2018 werden jetzt als unbegr?ndet zur?ckgewiesen. Steuerzahler, die auf Antrag hin erfolgreich Zinszahlungen ausgesetzt haben, sind nun quasi gekniffen. Denn die Aussetzung der Zinsvollziehung wird jetzt aufgehoben und die Zinszahlungen f?r die vergangen Jahre f?llig. Das bedeutet, dass bis einschlie?lich f?r das Jahr 2018 die sechsprozentigen Zinsen nachzuzahlen sind.

Wer profitiert von der Zins?nderung?

Im Falle von Erstattungszinsen konnten sich in der Vergangenheit die Steuerzahler ?ber die hervorragende Verzinsung freuen. Mit der pr?chtigen Verzinsung beim Fiskus ist k?nftig Schluss. Wer ab dem 01.01.2019 noch die sechs Prozent bekommen hat, muss noch eine R?ckzahlung f?rchten, wenn der Bescheid noch vorl?ufig ist. Wie das die Finanz?mter handhaben, ist noch ungewiss. Es wird n?mlich dar?ber diskutiert, ob hier ein Vertrauensschutz besteht und die Erstattungszinsen behalten werden d?rfen. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass von R?ckzahlungsforderungen abgesehen wird.

Im anderen Fall hat der Fiskus bisher profitable Gesch?fte gemacht und die ?ffentlichen Haushaltskassen bef?llt. Von Milliarden auf Kosten der Steuerzahler ist hier die Rede. Insofern k?nnen alle Steuerpflichtigen, die eine ab 2019 verzinste Steuernachzahlung leisten mussten, aufatmen. Sie bekommen nach Festlegung des neuen Zinssatzes die Zinsdifferenz zur?ckgezahlt. Vorausgesetzt, der Bescheid ist noch offen.

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