Mehr Kindesunterhalt in 2024 einplanen

Mehr Kindesunterhalt in 2024 einplanen

Minderj?hrige Kinder haben immer einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Lebt die ganze Familie gemeinsam in einem Haushalt, fragt keiner nach dem Unterhalt. Trennen sich die Eltern oder lassen sich scheiden, dann wird der Kindesunterhalt zum Thema. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet einen Gro?teil als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist verpflichtet, einen Barunterhalt f?r das Kind als Ausgleich zu leisten. Dass Unterhalt zu zahlen ist, steht familienrechtlich au?er Frage, offen ist nur, in welcher H?he dieser zu leisten ist. Die D?sseldorfer Tabelle legt dabei als Anhaltspunkt fest, wie hoch der Mindestunterhalt f?r Kinder sein soll. F?r 2024 gibt es neue Werte und getrennte Eltern m?ssen jetzt h?here Unterhaltskosten zwischen 516 und 732 Euro pro Kind und Jahr einkalkulieren.

Anhaltspunkt D?sseldorfer Tabelle

Die Tabelle f?r den Mindestunterhalt wird vom Oberlandesgericht D?sseldorf regelm??ig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert. Der monatliche empfohlene Unterhalt soll den existentiell notwendigen Lebensbedarf des Kindes decken und richtet sich daher nach dem Alter des Kindes. Inflationsbedingt wurde der Mindestunterhalt f?r das Jahr 2024 im Schnitt um 9,7 Prozent angehoben. Gegen?ber dem Jahr 2020 ist ein Anstieg in H?he von 20 Prozent zu verzeichnen. Bis zum 6. Geburtstag betr?gt der Mindestunterhalt aktuell pro Kind 480 Euro, bis zum 12. Geburtstag 551 Euro, bis zum 18. Geburtstag 645 Euro und bei vollj?hrigen Kindern 689 Euro.

Die Familiengerichte orientieren sich durchwegs an dieser offiziellen Richtlinie, der individuelle Zahlbetrag f?r jeden Unterhaltszahler wird jedoch eigens berechnet. Er richtet sich nach der H?he des Einkommens abz?glich des Eigenbedarfs und des halben Kindergeldbetrags f?r minderj?hrige bzw. des vollen Kindergeldbetrags f?r vollj?hrige Kinder. Mit der Anhebung des Mindestunterhalts wurden aber auch die Einkommensgruppen und der Eigenbedarf f?r 2024 an die Inflation angepasst. Letzter betr?gt 1.450 Euro bei erwerbst?tigen und 1.200 Euro bei nicht erwerbst?tigen Eltern. F?r den Kindesunterhalt werden nur Eink?nfte ber?cksichtigt, die ?ber den Eigenbedarf hinausgehen.

Unterhaltszahlungen f?r Kinder absetzen

Wird der Mindestunterhalt auf ein Jahr aufsummiert, betr?gt die Summe der Zahlungen f?r Kleinkinder mindestens 5.760 Euro, f?r vollj?hrige 8.268 Euro oder je nach Einkommensgruppe auch doppelt so viel. Da stellt sich vielen die Frage, ob diese finanzielle Belastung f?r Unterhaltszahler steuerlich absetzbar ist.

Die schlechte Nachricht ist, dass Unterhalt f?r minderj?hrige Kinder ausnahmslos nicht absetzbar ist. Das Steuerrecht setzt n?mlich voraus, dass kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. F?r Minderj?hrige besteht aber generell ein Anspruch auf Kindergeld, unabh?ngig davon, an wen es ausbezahlt wird. Selbst Kinder, die im Ausland leben, werden mit dem Kinderfreibetrag ber?cksichtigt. F?r Kinder zwischen 18 und 25 Jahren bleibt der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch in der Regel bestehen, solange sich das Kind in der Ausbildung befindet. Somit sind die Unterhaltszahlungen weiterhin meist nicht absetzbar. In dieser Altersgruppe gibt es aber Ausnahmen, wenn z.B. die Berufsausbildung schon abgeschlossen ist.

Steuern sparen mit Kindern ?ber 25

Die gute Nachricht lautet, dass Unterhaltszahlungen an Kinder ?ber 25 Jahren ohne Wenn und Aber als au?ergew?hnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden k?nnen. Denn in diesem Alter erlischt der Kindergeldanspruch endg?ltig. Dies betrifft Eltern, deren Kinder noch in der Ausbildung stecken oder studieren. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung bleibt die Unterhaltspflicht beider Elternteile erhalten, solange das Kind unverheiratet ist. Im Fall einer Heirat w?rde die Unterhaltspflicht von den Eltern an den Ehegatten ?bergehen. Mit einem Partner zusammenleben d?rfen die erwachsenen Kinder schon.

Geleistete Zahlungen sind 2024 bis zum Unterhaltsh?chstbetrag bis maximal 11.604 Euro absetzbar. Der H?chstbetrag kann jeweils von beiden Elternteilen in vollem Umfang genutzt werden, sofern der Unterhalt ganzj?hrig geleistet wurde. Ansonsten verk?rzt sich der H?chstbetrag monatsanteilig. Die Bundesregierung ist derzeit noch im Gespr?ch, den H?chstbetrag r?ckwirkend nochmals anzupassen. Allerdings reduzieren Eink?nfte des Kindes, beispielsweise durch einen Nebenjob oder das Ausbildungsgehalt, ?ber 624 Euro den Unterhaltsh?chstbetrag. Besitzt das Kind ein Verm?gen ?ber 15.500 Euro, wird der Unterhaltsabzug ganz ausgeschlossen.

Diese Ausgaben sind extra abzugsf?hig

Beitr?ge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes k?nnen zus?tzlich und unabh?ngig vom Unterhalt immer abgesetzt werden. So auch die Kinderbetreuungskosten wie Kita- oder Schulgeb?hren. Diese Ausgaben z?hlen als Mehr- oder Sonderbedarf und werden dem Unterhalt nicht zugerechnet und steuerrechtlich gesondert behandelt. Auch Krankheitskosten f?r Kinder, die von der Krankenkasse nicht ?bernommen werden, k?nnen als au?ergew?hnliche Belastung die Steuerlast dr?cken, sofern der steuerliche Selbstbehalt ?berschritten wird.

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