Meins bleibt meins und deins bleibt deins?

Meins bleibt meins und deins bleibt deins?

ARAG Experten informieren ?ber die Erbfolge bei Patchworkfamilien

Vor mehr als hundert Jahren ging der Gesetzgeber des B?rgerlichen Gesetzbuches davon aus, dass Eheleute ein Leben lang verheiratet sind und ihre Kinder in diesen Familien aufwachsen. Angesichts knapp 150.000 geschiedener Ehen in 2019 ist der Vertrag auf Lebenszeit wohl nicht mehr zeitgem??. Es wird geheiratet, geschieden, erneut geheiratet. Die Kinder nehmen sie mit und bilden in Patchworkfamilien neue Gemeinschaften. Was aber bedeutet das f?rs Vererben in diesen neuen Konstellationen? Unsere Experten berichten anhand von zwei beispielhaften F?llen.

Wenn die Exfrau nicht erben soll
Ein verheiratetes Paar mit einem Kind l?sst sich scheiden. Nach der Scheidung lebt die Mutter in einer neuen Beziehung, w?hrend der Vater mit dem gemeinsamen Kind eine Patchworkfamilie mit einer neuen Partnerin und ihren Kindern bildet. Er m?chte verhindern, dass seine fr?here Ehefrau – die er bei der Trennung abgefunden hat – von ihm irgendetwas erbt, denn der Rest seines Verm?gens soll der Absicherung seiner neuen Familie dienen. Nun stirbt er und nach seinem Testament erbt das eigene Kind die H?lfte, die neue Familie den Rest.

Wenn jetzt sein Kind beispielsweise durch einen Unfall umkommt, und zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet ist oder Kinder hat, geht die von ihm geerbte H?lfte des v?terlichen Verm?gens doch an die fr?here Ehefrau. Sie erbt als Mutter ihres Kindes. Und so geschieht genau das, was der verstorbene Vater nach seiner Scheidung eigentlich hatte vermeiden wollen.

Wenn das leibliche Kind abgesichert werden soll
Ein Ehepaar l?sst sich scheiden. Sie haben zwei S?hne, die k?nftig bei der Mutter leben und den Vater regelm??ig besuchen. Nach einiger Zeit heiratet der Mann seine neue Partnerin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Die frischgebackene Ehefrau besitzt eine Eigentumswohnung, mit der sie ihre leibliche Tochter absichern m?chte, falls ihr etwas passiert. Sollte sie sterben, erben die Tochter und ihr Ehemann als gesetzliche Erben ihr Verm?gen. Sollte ihm danach etwas zusto?en, erben die gemeinsame Tochter und die beiden Kinder aus erster Ehe gleicherma?en. Da die Ehefrau aber gezielt ihre Tochter absichern m?chte, kann sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und muss aktiv werden und beispielsweise ein Testament machen.

Beratung vom Fachmann
Anhand der beiden Beispielsf?lle sieht man, wie komplex das Thema Vererben und Erben in Patchworkfamilien ist. Wahrscheinlich werden Sie sich als juristischer Laie mit diesen ?berlegungen ?berfordert f?hlen. Am besten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Idealerweise ist er auch Notar und k?nnte Sie bei einem Testament unterst?tzen. Diese Spezialisten k?nnen nur helfen, wenn sie genau ?ber die Familienverh?ltnisse und W?nsche informiert werden. Daher raten die ARAG Experten, einige Fragen vorher zu kl?ren. Beispielsweise, wer als Pflichtteilsberechtigter in Frage kommt oder ob alle Kinder – eigene und die des neuen Partners – gleichbehandelt werden sollen. Hat zwischen den ehemaligen Eheleuten ein Erbvertrag bestanden, der eine Scheidung ?berdauert? Macht es Sinn, bei der Trennung einen Erbvertrag zu schlie?en oder einen Erbverzicht zu erkl?ren? Muss mit dem neuen Partner ein familienrechtlicher Vertrag geschlossen werden? Und ganz wichtig die Frage nach dem eigenen Verm?chtnis: Wollen wir ein Testament oder einen Erbvertrag machen?

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

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https://familie.pr-gateway.de/meins-bleibt-meins-und-deins-bleibt-deins

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