Mobilitätsrichtlinie soll grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in der EU erleichtern

Mobilitätsrichtlinie soll grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in der EU erleichtern

Mobilit?tsrichtlinie soll grenz?berschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in der EU erleichtern

Die EU-Mobilit?tsrichtlinie schafft einen europ?ischen Rechtsrahmen f?r grenz?berschreitende Umwandlungen von Gesellschaften. Sie muss bis zum 31. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Gesellschaftsrecht wird europ?ischer: Die EU-Richtline f?r grenz?berschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Mobilit?tsrichtlinie) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und muss bis zum 31. Januar 2023 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, erkl?rt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanw?lte.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat nun einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie vorgelegt. Dar?ber hinaus enth?lt der Gesetzesentwurf auch einige Erleichterungen f?r die Umwandlung von Unternehmen innerhalb Deutschlands.

Der Entwurf sieht vor, dass f?r grenz?berschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingef?hrt wird, bei dem die jeweiligen Handelsregister digital miteinander kommunizieren.

Zudem sollen sowohl bei grenz?berschreitenden als auch bei innerstaatlichen Umwandlungen die Rechte der Mehrheitsgesellschafter vereinheitlicht und die Ungleichbehandlung der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Unternehmen beendet werden. Den Minderheitsgesellschaftern steht k?nftig das Spruchverfahren zur Verf?gung.

Weiterhin sollen Aktiengesellschaften die M?glichkeit erhalten, durch zus?tzliche Aktien die erforderliche Anpassung der Wertverh?ltnisse der beteiligten Gesellschaften auszugleichen. Ziel der Regelung ist, Liquidit?t zu schonen und Investitionen im Zuge der Umstrukturierungen zu erleichtern.

Die Gl?ubiger einer Gesellschaft sollen bei einem Umwandlungsverfahren effizienter gesch?tzt werden. So soll die Eintragung der Ma?nahme nicht m?glich sein, wenn Gl?ubiger geltend machen, dass sie nicht ausreichend gesichert wurden. Die Besch?ftigten der beteiligten Gesellschaften sollen bei anstehenden Umwandlungen eigene Rechte auf fr?hzeitige und umfassende Informationen erhalten, damit sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen k?nnen.

Die europ?ische Umwandlungsrichtlinie sieht vor, dass die bereits existierenden Regelungen bei grenz?berschreitenden Verschmelzungen erg?nzt und optimiert werden. Zudem soll ein rechtssicherer Rahmen f?r grenz?berschreitende Spaltung und Sitzverlegung geschaffen werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Mobilit?t von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europ?ischen Union und ihre Niederlassungsfreiheit zu st?rken. Unterschiedliche nationale Regelungen der Mitgliedsstaaten haben dies bislang erschwert.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanw?lte k?nnen bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen beraten.

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