Sportwagen (Bildquelle: @pexels) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zentrale Bestimmungen zur Beschlagnahme und zum Verfall von Raserfahrzeugen teilweise aufgehoben. Die Entscheidung stellt die Maßnahmen gegen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht grundsätzlich in Frage.