Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die
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Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die