Rechtsanwalt Reinhard Scholz Die Rechtslage bei einem Lottogewinn während eines langen Getrenntlebens, aber noch vor der Scheidung, ist in Deutschland eindeutig: Der Gewinn fällt in den Zugewinnausgleich und muss geteilt
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Rechtsanwalt Reinhard Scholz Die Rechtslage bei einem Lottogewinn während eines langen Getrenntlebens, aber noch vor der Scheidung, ist in Deutschland eindeutig: Der Gewinn fällt in den Zugewinnausgleich und muss geteilt