(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend „aufgestockt“ werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts
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(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend „aufgestockt“ werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts