(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Aussicht auf Erfolg. Die
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(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Aussicht auf Erfolg. Die