Ein alleinerziehender Elternteil kann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Heiratet er jedoch, entfällt im Falle einer Heirat. Doch wie verhält es sich, wenn er trotz der Heirat de facto alleinerziehend bleibt?
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Ein alleinerziehender Elternteil kann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Heiratet er jedoch, entfällt im Falle einer Heirat. Doch wie verhält es sich, wenn er trotz der Heirat de facto alleinerziehend bleibt?