Verjährungsfrist bei MPU? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Verjährungsfrist bei MPU? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Alex M. aus Kassel:
Ich muss meinen F?hrerschein abgeben und eine MPU machen, um ihn wiederzubekommen. Da diese sehr teuer ist und viele sie nicht bestehen, habe ich mich gefragt, ob es eine Verj?hrungsfrist gibt?

Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer ein befristetes Fahrverbot erh?lt, bekommt den F?hrerschein nach Ablauf einer gewissen Zeit zur?ck. Ein Gericht oder die Stra?enverkehrsbeh?rde k?nnen allerdings die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entziehen – dadurch wird diese ung?ltig. Betroffene Fahrer k?nnen dann meist nach einer Sperrfrist einen neuen F?hrerschein beantragen. Die Dauer ist vom Einzelfall abh?ngig und liegt bei Entziehung durch ein Gericht meist zwischen sechs Monaten und f?nf Jahren. Zus?tzlich droht vor allem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei acht Punkten in Flensburg eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Sie besteht aus Frageb?gen, einem Leistungstest bez?glich Reaktion und Wahrnehmung, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespr?ch. Die Untersuchung ist sehr teuer und schwierig zu bestehen. Eine M?glichkeit, ohne MPU wieder ans Steuer zu d?rfen, ist: warten. Zwar k?nnen Anordnungen der Stra?enverkehrsbeh?rde nicht verj?hren, allerdings muss sie laut Paragraf 29 des Stra?enverkehrsgesetzes aufgrund der sogenannten Tilgungsfrist die dem Fahrerlaubnisentzug zugrunde liegenden Eintr?ge nach zehn Jahren l?schen. Dann kann die Beh?rde mit diesen Eintr?gen auch keine MPU mehr begr?nden. Die Tilgungsfrist startet jedoch erst nach Ablauf der bis zu f?nfj?hrigen Sperrfrist. Das bedeutet: Verkehrss?nder, die sich w?hrend dieser Zeit ordnungsgem?? verhalten, k?nnen sp?testens nach 15 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU neu beantragen. Ob der erneute Besuch einer Fahrschule n?tig ist, h?ngt vom Einzelfall ab. In den meisten F?llen verlangt die Beh?rde jedoch eine erneute F?hrerscheinpr?fung, um die mittlerweile verlernten Fahrkenntnisse wieder aufzufrischen.
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