Wäsche trocknen auf dem Balkon erlaubt? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wäsche trocknen auf dem Balkon erlaubt? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Melinda H. aus Ahrensburg:
Um Strom zu sparen, m?chte ich meinen W?schetrockner seltener benutzen und meine W?sche zum Trocknen lieber auf dem Balkon aufh?ngen. Aber ist das auch erlaubt?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Aufgrund der steigenden Energiekosten ?berlegen viele Menschen, wie sie Strom im Alltag einsparen k?nnen. Gerade im Sommer ist das W?schetrocknen auf dem Balkon eine gute Alternative zum stromfressenden W?schetrockner. Was dabei erlaubt ist, ist oft in der Hausordnung geregelt. Legt diese fest, dass das W?schetrocknen au?erhalb des Trockenraums verboten ist, m?ssen Mieter diese Vorgabe jedoch nicht einfach hinnehmen. Denn laut eines Urteils des Landgerichts D?sseldorf handelt es sich bei einem solchen pauschalen Verbot um eine unwirksame Klausel. Allerdings: Wer L?cher in die Fassade oder die Au?enwand des Balkons bohren m?chte, um eine Vorrichtung zum W?schetrocknen zu befestigen, sollte zuvor die Erlaubnis des Vermieters einholen. Eingriffe in die Bausubstanz darf er n?mlich untersagen. Vermieter haben au?erdem das Recht, alles zu verbieten, was den optischen Eindruck des Hauses beeintr?chtigt. Das k?nnte beispielsweise bei gro?en W?schest?cken wie Bettlaken der Fall sein. Eine solche Regelung in der Hausordnung ist laut eines Urteils des Amtsgerichts Euskirchen rechtens. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Mieter zudem den W?schest?nder so aufstellen, dass er nicht ?ber das Balkongel?nder hinausragt.
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