Alternativen zum Fahrradkauf: Leasen, mieten, Dienstfahrzeug – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Alternativen zum Fahrradkauf: Leasen, mieten, Dienstfahrzeug – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf Interessenten bei den verschiedenen Modellen achten sollten und was zu wem passt

Wer mit dem Rad unterwegs sein m?chte, muss sich nicht zwingend ein eigenes kaufen. Mittlerweile gibt es viele praktische Angebote, um Fahrr?der f?r einen bestimmten Zeitraum zu mieten – f?r einmalige Fahrten oder auch l?ngerfristig. Zudem bieten auch immer mehr Arbeitgeber sogenannte Dienstr?der an. Welche Kaufalternativen es gibt und wie sie funktionieren, erkl?rt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie wei? au?erdem, wer f?r Sch?den haftet und worauf beim Fahrrad vom Chef zu achten ist.

Leasingangebote f?r jedermann

Fahrradfahren macht Spa? und ist gut f?r Gesundheit und Umwelt. Ein eigenes Rad ben?tigt aber Platz und ist in der Anschaffung und Pflege schnell teuer. Leasing- oder Mietmodelle k?nnen eine gute Alternative zum Kauf sein. Das Prinzip: Gegen eine Geb?hr l?sst sich ein Fahrrad f?r einmalige Fahrten oder einen bestimmten Zeitraum nutzen. Unternehmen bauen dabei meist auf Leasingangebote, w?hrend Privatpersonen zwischen verschiedenen Mietvarianten w?hlen k?nnen. “Die Modellauswahl und die Mietzeitr?ume variieren je nach Anbieter”, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. “Wer sich ein Rad mieten m?chte, sollte vorab alle anfallenden Kosten durchrechnen und Anbieter vergleichen.” So l?sst sich herausfinden, ob sich ein Mietrad lohnt und das Angebot zu den individuellen Anspr?chen passt.

Vorteile von Dauermietmodellen

Wer beispielsweise nur in den Sommermonaten aufs Rad steigen m?chte, kann zwischen Mietangeboten oder sogenannten Fahrradabos w?hlen. Die meisten Anbieter verlangen eine monatliche Geb?hr sowie einen Einmalbetrag zum Einstieg und stellen daf?r das ausgew?hlte Modell zur Verf?gung. “Wer das Rad direkt f?r mehrere Monate mietet, erh?lt oft einen Rabatt”, wei? Brandl. “Ein auf Dauer gemietetes Fahrrad hat au?erdem den Vorteil, dass Radfahrer nicht selbst zum Werkzeugkasten greifen m?ssen, wenn das Rad mal streikt, denn h?ufig sind Reparaturen oder der Austausch inbegriffen.” Auch Diebst?hle sind meist versichert. Bei manchen Anbietern kann im Schadensfall jedoch eine Eigenbeteiligung zwischen 60 und 120 Euro anfallen. “Bei sehr langen Mietzeitr?umen k?nnen die Kosten unter Umst?nden den Kaufpreis ?bersteigen”, so die Rechtsexpertin von ERGO. Manche Vertr?ge verl?ngern sich zudem von selbst, wenn Mieter sie nicht rechtzeitig k?ndigen. “Seit 2022 jedoch nicht mehr um einen festen Zeitraum, sondern nur auf unbestimmte Zeit. Au?erdem muss sich eine sogenannte stillschweigende Vertragsverl?ngerung jederzeit mit einmonatiger Frist k?ndigen lassen”, erg?nzt Brandl.

Bikesharing f?r Gelegenheitsfahrten

?hnlich wie beim Carsharing ist das Bikesharing f?r einen kurzen Zeitraum oder einmalige Fahrten konzipiert. Die R?der stehen auf Gehwegen, belebten Pl?tzen oder an Bahnh?fen und sind direkt vor Ort ?ber die App des Anbieters kurzfristig und unkompliziert mietbar. ?ber eine virtuelle Karte in der Anwendung k?nnen Radler au?erdem die verf?gbaren Fahrr?der in der N?he sehen. “Die Kosten setzen sich oft aus einer Grundgeb?hr sowie der Mietzeit in Minuten oder in halben Stunden zusammen – sind jedoch meist auf einen bestimmten H?chstbetrag pro Tag gedeckelt”, erg?nzt die Rechtsexpertin von ERGO. Au?erdem besteht manchmal die M?glichkeit, mit einer langfristigen Buchung zu sparen. “Wer wissen m?chte, was mit den eigenen Daten passiert, sollte zudem vorab die Datenschutzbestimmungen pr?fen”, r?t Brandl. Wichtig zu wissen: Manchmal gibt es feste R?ckgabezonen, an denen Nutzer die R?der nach der Fahrt abstellen m?ssen. Ansonsten drohen zus?tzliche Geb?hren.

Das Dienstfahrrad als Alternative zum Firmenwagen

Mittlerweile bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern sogenannte Dienstfahrr?der an. Oft handelt es sich um geleaste Modelle, denn die Leasingraten und Versicherungsbeitr?ge k?nnen sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. “Einen Anspruch auf die sportlichere Alternative zum Firmenwagen haben Arbeitnehmer allerdings nicht”, erl?utert die ERGO Juristin. Es kann jedoch sinnvoll sein, trotzdem nachzufragen. Denn auch Arbeitgeber profitieren von Dienstr?dern und k?nnen dadurch beispielsweise die Mitarbeiterbindung erh?hen. “Um die rechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen, m?ssen Arbeitgeber und -nehmer eine sogenannte Nutzungsvereinbarung abschlie?en – entweder als ?berlassungsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsvertrag”, erl?utert Brandl. “Darin k?nnen die Parteien unter anderem die Privatnutzung, das Aufladen im Betrieb, Wartung und Reparatur sowie die Versicherung regeln.” Handelt es sich um ein Leasingmodell und ist das Fahrrad kein Eigentum des Arbeitgebers, sollten zudem ein eventueller Gehaltsverzicht sowie die ?bernahme des Leasingvertrags bei Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses enthalten sein. Bei der Finanzierung durch Gehaltsumwandlung fallen f?r die Privatnutzung Lohnsteuern an, die der Arbeitgeber ans Finanzamt abf?hrt. Oft k?nnen Arbeitnehmer geleaste Fahrr?der nach Ablauf des Leasingvertrages ?bernehmen. Ob dabei Lohnsteuern anfallen, h?ngt vom Kaufpreis und den Regelungen in den Leasingvertr?gen ab. “Die Entfernungspauschale f?r Zwecke der Werbungskosten im Rahmen der pers?nlichen Einkommensteuerkl?rung gilt auch f?r den Arbeitsweg per Fahrrad oder E-Bike”, erg?nzt die Rechtsexpertin. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist ebenfalls lohnsteuerfrei m?glich.
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