Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel – Verbraucherinformation der ERGO Group

Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel – Verbraucherinformation der ERGO Group

Wie das funktioniert und welche rechtlichen Regelungen gelten

92 Prozent der Deutschen wollen 2023 verreisen. Eine spannende Alternative zu den ?blichen Ferien-Unterk?nften ist ein Wohnungstausch. ?ber spezielle Vermittlungsplattformen im Internet k?nnen Urlauber ihr Zuhause f?r einen bestimmten Zeitraum mit anderen tauschen. Wie der Wohnungstausch im Urlaub funktioniert und was dabei rechtlich zu beachten ist, erkl?ren Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung und Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Wie funktioniert ein Wohnungstausch?

Viele Deutsche sehnen sich im Urlaub nach einem erholsamen Tapetenwechsel. Doch muss es immer der klassische Aufenthalt im Hotel oder Ferienhaus sein? F?r wen es in Ordnung ist, die eigenen vier W?nde eine Zeit lang Fremden zu ?berlassen, f?r den kann ein Wohnungstausch eine spannende Alternative sein. “Es gibt mittlerweile spezielle Online-Portale, die diesen Service anbieten”, erkl?rt Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung. “Interessierte Urlauber legen dort ein Profil an und inserieren ihr eigenes Zuhause – am besten auf Englisch, das erh?ht die Tauschchancen.” Anschlie?end k?nnen sie sich eine Unterkunft im gew?nschten Zielland suchen. “Ist ein Tauschpartner gefunden, k?mmert sich der Anbieter um die Kontaktaufnahme und Vermittlung”, so die Reiseexpertin Dreyer. Urlauber zahlen meist lediglich eine Mitgliedsgeb?hr zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr, weitere Kosten fallen oft nicht an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Urlauber vor dem Tausch einen schriftlichen Vertrag mit dem Tauschpartner abschlie?en. “Viele Portale stellen daf?r sogenannte Tauschvereinbarungen zur Verf?gung”, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Das Dokument sollte unter anderem folgende Informationen enthalten: An- und Abreisedatum, Adresse, Notfallnummern und -kontakte, Personenanzahl, Regelungen zu Telefon, Internet, Fahrr?dern und Co. sowie Hinweise zu Schl?ssel?bergabe und Versicherungsschutz. “Es ist sinnvoll, diese Informationen schriftlich festzuhalten, um m?gliche Unstimmigkeiten von vornherein auszuschlie?en. ?berraschungen am Urlaubsort und anschlie?ende Konflikte lassen sich so vermeiden”, erl?utert Rassat. “Ist vorab alles gekl?rt, k?nnen Urlauber ihre Auszeit in vollen Z?gen genie?en.” Die Juristin empfiehlt au?erdem, den Vertrag per Post zu verschicken. So ist sichergestellt, dass die angegebene Adresse korrekt ist. ?brigens: Auch Mieter k?nnen ihre Wohnung tauschen. “Sie sollten den Vermieter jedoch vorab ?ber die Identit?t der Tauschpartner informieren und ihn um Erlaubnis fragen. Denn streng genommen handelt es sich hier auch ohne Bezahlung nicht um Besuch, sondern um eine Gebrauchs?berlassung der Wohnung, welche die Zustimmung des Vermieters erfordert”, sagt die Rechtsschutzexpertin Rassat. Nicht zuletzt sollten auch die Nachbarn Bescheid wissen: So vermeiden Mieter, dass jemand die Polizei ruft, wenn pl?tzlich Fremde in der Wohnung ein- und ausgehen. Wenn die Tauschpartner Sch?den an der Wohnung verursachen oder gegen die Hausordnung versto?en, kann der Vermieter den Mieter daf?r zur Verantwortung ziehen. Auch eine ?berbelegung durch zu viele Personen muss dieser nicht hinnehmen.

Vorbereitungen f?r den Tausch

Damit sich die G?ste wohlf?hlen und anschlie?end eine gute Bewertung im Portal hinterlassen, empfiehlt Dreyer Gastgebern, einige Vorbereitungen zu treffen. Die Wohnung sollte aufger?umt und sauber sein. Zudem sollten Handt?cher, Bettw?sche, Platz in K?hlschrank und Schr?nken sowie eine Liste mit wichtigen Informationen wie zum Beispiel dem WLAN-Passwort zur Verf?gung stehen. “Als Gast gilt: Sorgf?ltig mit dem fremden Eigentum umgehen und die Unterkunft m?glichst so verlassen, wie sie bei der Anreise vorgefunden wurde”, erg?nzt die Expertin der ERGO Reiseversicherung.

Absicherung f?r den Fall der F?lle

Damit m?gliche Missgeschicke abgesichert sind, sollten Urlauber den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen. Manche Anbieter bieten als Teil des Mitgliedsbeitrags zus?tzliche Versicherungsleistungen an. Kommt der Tausch wegen Krankheit doch nicht zustande, bieten viele Vermittlungs-Plattformen zudem einen R?cktrittsschutz. Der Anbieter k?mmert sich dann um Ersatz oder beteiligt sich anteilig an Hotelkosten, damit Urlauber die Reise trotzdem antreten k?nnen. Andere zahlen auch eine Entsch?digung. Au?erdem sollten Urlauber an eine Reisekrankenversicherung denken. Die ERGO Reiseversicherung bietet beispielsweise in Zusammenarbeit mit Air Doctor die M?glichkeit, ?ber eine App weltweit schnell und unkompliziert einen Arzt zu finden.
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