Kitagebühren von der Steuer richtig absetzen

Kitagebühren von der Steuer richtig absetzen

Der Start ins neue Kitajahr liegt bereits einige Wochen zur?ck und die Kleinen und Kleinsten sollten sich inzwischen gut eingew?hnt haben. Es besteht zwar bundeseinheitlich ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nach Vollendung des ersten Lebensjahres, dennoch sind Kitapl?tze mancherorts begehrt und sehr knapp. Zudem sind die Geb?hren nicht einheitlich geregelt, sodass bisweilen auch mehrere tausend Euro im Jahr daf?r zu berappen sind. Kein Pappenstiel f?r deutsche Durchschnittsfamilien. Aber die Kosten f?r Kita, Kinderkrippe und Kindergarten sind steuerlich absetzbar.

Wie werden Kinderbetreuungskosten abgesetzt?

Die meisten Familien holen sich einen Teil der Kinderbetreuungskosten ?ber die j?hrliche Einkommensteuererkl?rung mit der Anlage Kind zur?ck. Hier k?nnen bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben von den zu versteuernden Eink?nften abgezogen werden. Die Kosten werden bis zu einem H?chstbetrag von 6.000 pro Kind zu zwei Dritteln ber?cksichtigt. “Schie?t der Arbeitgeber zur Kinderbetreuung steuerfrei etwas zu, m?ssen diese Zusch?sse aber bei den ansetzbaren Kosten ber?cksichtigt und abgezogen werden”, erkl?rt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Sind die Betreuungskosten monatlich recht hoch, kann beim Finanzamt ein Freibetrag beantragt werden. Dieser f?hrt dazu, dass der Arbeitgeber entsprechend weniger Lohnsteuer einbeh?lt und das monatliche Nettogehalt unterj?hrig h?her ausf?llt.

Wer darf Kinderbetreuungskosten absetzen?

Damit der Fiskus die Kosten steuerlich in Abzug bringt, ist es erforderlich, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen geh?rt und ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Vorsicht: Bei getrenntlebenden, geschiedenen oder unverheirateten Eltern ist nur derjenige abzugsberechtigt, bei dem das Kind seinen gew?hnlichen Aufenthaltsort hat und der die Kosten tats?chlich getragen hat. Aber nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiv- oder Pflegeeltern, die diese Kriterien erf?llen, d?rfen Kinderbetreuungskosten f?r ihre Kinder absetzen.

Was f?llt unter die Kinderbetreuungskosten?

Als Nachweise sind der auf den Namen des Steuerpflichtigen laufende Betreuungsvertrag oder die Rechnung und die Abbuchung oder Bank?berweisung von seinem Konto erforderlich. Absetzbar sind aber nur die reinen Betreuungskosten. Die Verpflegungskosten in der Einrichtung fallen nicht darunter, da das Kind zu Hause auch verpflegt werden muss. Ebenso fallen die Kosten f?r Ausfl?ge – selbst, wenn sie von der Betreuungseinrichtung durchgef?hrt werden – sowie Hobbys oder F?rderungen der Kinder nicht unter die gesetzliche Kinderbetreuung. Denn beim Sport-, Sprach- oder Musikunterricht wird das Kind nicht ausschlie?lich betreut. Es geht vorrangig um die Vermittlung spezieller F?higkeiten, die der Fiskus finanziell nicht f?rdert.

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