Özdemirs Werbeverbote

Özdemirs Werbeverbote

Keine Werbung f?r sachgerechte und verfassungskonforme Politik

sup.- Mit erheblichen Freiheitsbeschr?nkungen will Landwirtschaftsminister ?zdemir sowohl in das Leben der B?rger als auch in die Medienwirtschaft eingreifen. Er plant umfassende Marketing- und Werbeverbote f?r unliebsame Lebensmittel. Obwohl er bereits 2013 als Vorsitzender der Gr?nen mit dem Veggie-Day ein Fiasko bei der Durchsetzung staatlich vorgeschriebener Ern?hrung erlebt hat, bleibt er seiner Linie als Volkserzieher treu. Namhafte Rechts-Professoren signalisieren jetzt, dass sein Vorhaben auch in diesem Fall scheitern wird.

Prof. Martin Burgi, Lehrstuhl f?r ?ffentliches Recht an der Universit?t M?nchen, bezeichnet den Referentenentwurf des Ministeriums (BMEL) als Dammbruch. Ein Werbeverbot f?r Produkte, deren Herstellung und Vertrieb in keiner Weise verboten ist und die auch weder gesundheits- noch lebensgef?hrdend seien, ist aus seiner Sicht nicht umsetzbar. Dann k?nnte, so der Jurist, k?nftig auch Werbung f?r Flugreisen, f?r bestimmte Sportarten oder Autos mit Verbrennungsmotoren verboten werden.

Massive Eingriffe in die gesch?tzten Kommunikationsfreiheiten und die Wirtschaftsfreiheiten ohne belastbare und evidenzbasierte Gefahrenprognosen sind nach Prof. Burgis Einsch?tzung weder auf dem Boden der deutschen Verfassung noch nach Europarecht m?glich.

Nach dem Entwurf soll f?r rund 70 Prozent der Lebensmittel zwischen sechs und 23 Uhr Rundfunkwerbung verboten sein. Eine Studie hat gezeigt, dass im Bereich Fr?hst?ckscerealien beispielsweise 574 von untersuchten 721 Produkten nicht mehr beworben werden d?rften. Von insgesamt 674 auf dem Markt erh?ltlichen Joghurts d?rfte das Verbot 513 Produkte betreffen. Es w?rde sehr still werden bei der Information ?ber unser reichhaltiges und ausgewogenes Nahrungsmittel-Angebot. Und auch das Angebot d?rfte schlanker werden. Viele Produkte w?rden vom Markt verschwinden, weil ihre Produktion wenig Sinn macht, wenn sie nicht beworben werden d?rfen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen einer solchen Regulation d?rften von den Lebensmittelherstellern ?ber die Werbung und die Medien bis hin zur Gilde der Food-Journalisten erheblich sein.

Prof. Dr. Mark Liesching, Medienrechtler an der Hochschule f?r Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig weist in seiner Studie ebenfalls detailliert nach, dass die Vorstellungen des Ministeriums vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben werden. Er kritisiert ebenso wie Prof. Burgi, dass die Funktion der Eltern komplett ausgeblendet wird, um eine Rechtfertigung f?r den staatlichen Eingriff zu haben. Beide Gutachter sehen ebenso das Fehlen wissenschaftlich begr?ndeter Fakten und Erkenntnisse f?r den massiven Eingriff in die Kommunikationsfreiheit. Die Behauptung, dass Werbung dick macht, wird wohl kaum einer Plausibilit?tskontrolle standhalten.

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